2026
Öko Eisfrei
Granulat gegen Glatteis und überfrierende Nässe
Öko Eisfrei wird wie Streusalz, meist pur, auf Gehwegen, Straßen, Parkplätzen, Betriebshöfen und überall dort wo Glatteis und überfrierende Nässe auftreten können, verstreut.
- eine umweltverträgliche Alternative zum herkömmlichen
Streusalz, d.h. nicht toxisch, keine Wassergefährdung.
- Entwickelt eine sofortige Erwärmung beim Zusammentreffen mit
Eis und verhindert das Nachfrieren für viele Stunden
- Wirkt schnell und effizient, so das die Rutschgefahr binnen
kürzester Zeit gebannt ist
- Verunreinigt keine Böden und Gewässer
- Für Haustiere im ausgestreuten Zustand nicht gefährlich
- Verursacht kein Verschmutzen oder Verkratzen, wie bei
Asche, Splitt oder Sand
2020
Ihre gesetzlichen Pflichten zur Umsetzung der Biostoffverordnung (BioStoffV).
Bereits seit 1999 ist durch die BioStoffV gesetzlich festgelegt, das Arbeitnehmer, die bei ihrer Tätigkeit mit biologischen Stoffen in Berührung kommen, besonders geschützt werden müssen.
Dass darunter gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen fallen, also zum Beispiel in Laboratorien oder im Gesundheitswesen, ist selbstredend. Aber wussten Sie auch, das die Biostoffverordnung auch sogenannte nicht gezielte Tätigkeiten miteinschließt? Dazu zählt beispielsweise der Umgang mit einer mikrobiell besiedelten Kühlschmierstoffemulsion.
Was das für Sie als Arbeitgeber bedeutet?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
2019
42. Bundes-Immissions-Schutzverordnung (42. BImSchV)
Innerhalb der letzten Jahre häufen sich die erkannten Fälle von legionellen verursachten Erkrankungen mit Todesfolgen..
Die Verbreitung der Legionellen erfolgte über Verdunstungsanlagen.
Auf Grund dieser Erkenntnis hat der Gesetzgeber die 42. BImSchV in Kraft gesetzt.
Die Verordnung betrifft Verdunstungskülanlagen, Kühltürmen, Nassabscheider und Lackieranlage mit Naßauswaschung)
Was genau will die 42.BImSchV von Ihnen? Was sind Ihre Pflichten?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
2015
Ab dem 1. Juni 2015 gilt die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) als einzige Rechtsvorschrift für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen.
Was ändert sich:

Wie kann man am Sicherheitsdatenblatt erkennen, dass es auf dem neuesten Stand ist?
Welche Veränderungen in Ihrem Betrieb zu erwarten sind und ob es in Zukunft auch Kühlschmierstoffe ohne Kennzeichnung geben wird, erklären wir Ihnen gerne.
2014
Wir gehen Online